Photo by: Stockmonkeys.com

Das Impressum ist in Deutschland ein sehr wichtiges und heißdiskutiertes Thema. Nicht ohne Grund wird recht häufig über neue Abmahnungen berichtet. In Deutschland regelt dieses Thema der Rundfunkstaatsvertrag mit §55 –  “Informationspflichten und Informationsrechte” und das Telemediengesetz mit Paragraph 5 “Allgemeine Informationspflichten.

Da wir keine Juristen sind, können wir dazu keine verbindliche Aussage machen. Es empfiehlt sich immer in solchen Themen den eigenen Anwalt zu Rate zu ziehen. Es gibt zu diesem Thema auch sehr gute Webseiten von Rechtsanwälten im Netz. Sehr zu empfehlen ist der Blog von Thomas Schwenke. Der Rechtsanwalt aus Berlin schreibt nicht nur über das Thema “Social Media Marketing und Recht”, er veröffentlicht, zusammen mit Marcus Richter, den “Rechtsbelehrung”-Podcast. In diesem Podcast werden die aktuellen  Rechtsfragen bzgl. der Netzwelt behandelt. Vielleicht möchten Sie zu diesen Themen auf dem Laufenden bleiben, dann hören Sie doch einfach mal rein. Aber das nur am Rande.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen Artikel vorstellen, die Sie bei der Impressumsfrage unterstützen sollen.

Impressum und Facebook

Thomas Schwenke schreibt nicht nur in sein eignen Blog. Er schreibt auch für AllFacebook.de. In seiner Artikelreihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing” geht er auch auf das Impressum ein.

Das Impressum | Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing Teil 4

[Update vom 17. März] Da Facebook in unregelmäßigen Abständen am Aussehen der Facebook Pages arbeitet, steht immer wieder die Frage im Raum: „Wohin  mit dem Impressum nach den Designänderungen?“. Für das kommende Update hat Rechtsanwalt Schwenke auf Allfacebook.de wieder eine Anleitung veröffentlicht.

Neues Pages Design – Aktuelle Anleitung für die Impressumspflicht auf Facebook

[Update vom 26. März] Facebook hat scheinbar die Wünsche der deutschen Seitenbetreiber erhört und ein extra Feld für das Impressum eingebaut. Diese wird zwar erst mit dem neuen Design für Seiten sichtbar sein, doch soll dieses in den nächsten zwei Wochen für alle Seiten ausgerollt werden. Rechtsanwalt Schwenke hat zu dieser Neuigkeit einen interessanten Artikel geschrieben und erklärt was es mit dem neuen Impressum-Feld auf sich hat.

Endlich rechtssicher? Facebook führt eine Impressumsrubrik für Seiten ein 

Impressum und Twitter

Auch der Microblogging Dienst zählt als Telemedium, sobald dieser für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Wie Sie Ihr Twitterprofil mit einem Impressum versehen, zeigt Ihnen der Artikel

Anleitung zum Erstellen eines Impressums auf Twitter

[Update vom 29. April] Mittlerweile steht es einigen Twitternutzern frei, auf das neue Twitterdesign umzusteigen. Rechtsanwalt Schwenke hat dazu einen interessanten Beitrag verfasst, mit Tipps, wie Sie auf Ihr Impressum verweisen können.

Neue Twitterprofile: Keine Entschuldigung mehr für ein fehlendes Impressum 

Impressum und Google+

Auch auf Google+ sollte Ihr Impressum zu finden sein. Wie Sie das am besten machen und was dabei zu beachten ist, finden Sie im Artikel:

Abmahnung wegen fehlenden Impressums bei Google+ So sichern Sie Ihr Profil ab

Impressum und XING

Vor Kurzem kam es vermehrt zu Abmahnung aufgrund eines fehlendem Impressum auf XING. Das soziale Netzwerk für berufliche Kontakte hat dafür ein extra Impressumsfeld vorgesehen. Wie und wo Sie dieses finden erklärt Frau Schwindt in ihrem Artikel

Impressum für Xing-Profile einrichten

sonstige Impressen

Egal welchen Dienst Sie für Ihre kommerziellen Zwecke nutzen, sei es zum Beispiel Youtube, Foursquare oder Pinterest, ein Impressum oder ein Link zu Ihrem Impressum sind unvermeidbar. An dieser Stelle passt das Zitat von Thomas Schwenke meiner Meinung nach sehr gut:

“Im Zweifel sollten Sie von einer Impressumspflicht ausgehen. Tun Sie es nicht, können Sie abgemahnt werden. Dabei kann ein Anwalt Sie nicht “einfach so” abmahnen. Abmahnungen werden durch Mitbewerber oder durch Wettbewerbs- und Verbraucherzentralen veranlasst.”

Um die Erstellung eines Impressums zu vereinfachen gibt es viele Impressen-Generatoren. Um nur ein paar Beispiele zu nennen

Generator von E-Recht 24
Generator der IT-Recht-Kanzlei

Haben Sie schon überall Ihr Impressum vermerkt? Welche Erfahrung habe Sie bisher zu diesem Thema gemacht?
 
Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.

Photo Credit: StockMonkeys.com via Compfight cc